Rechtsprechung
BGH, 19.02.2014 - XII ZB 15/13 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 81 Abs 1 S 1 FamFG, § 169 Nr 1 FamFG
Abstammungssache: Verfahrenskostentragung bei positiver Vaterschaftsfeststellung - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Tragung der Verfahrenskosten bei Unterliegen des Kindesvaters im Verfahren auf Feststellung der Vaterschaft; Folgen eines Mehrverkehrs der Kindesmutter im Zeugungszeitraum für die Tragung der Verfahrenskosten
- rewis.io
Abstammungssache: Verfahrenskostentragung bei positiver Vaterschaftsfeststellung
- ra.de
- RA Kotz
Vaterschaftstest - Kostentragung bei Mehrverkehr der Kindesmutter
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 81 Abs. 1 S. 1; FamFG § 81 Abs. 3
Tragung der Verfahrenskosten bei Unterliegen des Kindesvaters im Verfahren auf Feststellung der Vaterschaft; Folgen eines Mehrverkehrs der Kindesmutter im Zeugungszeitraum für die Tragung der Verfahrenskosten - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (13)
- beck-blog (Kurzinformation)
Wer soll das bezahlen?
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Mehrverkehr der Mutter - und die Kosten der Vaterschaftsklage
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Kindsvater trägt bei positiver Vaterschaftsfeststellung nicht zwangsläufig die gesamten Verfahrenskosten
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Kindesvater muss bei berechtigten Zweifeln an seiner Vaterschaft nicht die gesamten Verfahrenskosten tragen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kindesvater muss bei berechtigten Zweifeln an seiner Vaterschaft nicht die gesamten Verfahrenskosten tragen
- unterhalt24.com (Kurzinformation)
Wer zweifelt, muss nicht immer alle Kosten tragen
- haerlein.de (Zusammenfassung)
Zur Kostenverteilung bei einem erfolgreichen Vaterschaftsfeststellungsverfahren
- reichenwallner.de (Kurzinformation)
Vaterschaftsfeststellung: Kostentragung des Kindesvaters bei Zweifeln an der Vaterschaft
- soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation)
Kindsvater trägt bei positiver Vaterschaftsfeststellung nicht zwangsläufig die gesamten Verfahrenskosten
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Vaterschaftstest - wer trägt die Kosten des Verfahrens?
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Vaterschaftstest - wer trägt die Kosten des Verfahrens?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Vaterschaftstest - Wer trägt die Kosten des Verfahrens?
- juraforum.de (Kurzinformation)
Begründete Zweifel an Vaterschaft können Gerichtsverfahrenskosten mindern
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Kindesvater muss bei berechtigten Zweifeln an seiner Vaterschaft nicht die gesamten Verfahrenskosten tragen
Verfahrensgang
- AG Aalen, 03.08.2012 - 2 F 146/12
- OLG Stuttgart, 12.12.2012 - 11 WF 211/12
- BGH, 19.02.2014 - XII ZB 15/13
Papierfundstellen
- NJW-RR 2014, 898
- MDR 2014, 490
- FamRZ 2014, 744
Wird zitiert von ... (67) Neu Zitiert selbst (10)
- OLG München, 30.04.2012 - 31 Wx 68/12
Kostenentscheidung im Erbscheinserteilungsverfahren: Kosten für ein …
Auszug aus BGH, 19.02.2014 - XII ZB 15/13
Die Vorschrift erlaubt es auch, nur bestimmte Kosten einem der Beteiligten aufzuerlegen (OLG München FamRZ 2012, 1895 f.;… Prütting/Helms/Feskorn FamFG 3. Aufl. § 81 Rn. 6;… Thomas/Putzo/Hüßtege ZPO 34. Aufl. § 81 FamFG Rn. 7) oder von der Erhebung der Kosten ganz oder teilweise abzusehen (§ 81 Abs. 1 Satz 2 FamFG).Mit dieser im Hinblick auf die Ermöglichung einer für den jeweiligen Einzelfall sachgerechten Kostenentscheidung in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit eingeräumten Gestaltungsfreiheit der Gerichte ist es nicht zu vereinbaren, die Kostenverteilung in Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft nach einem von dem konkreten Einzelfall unabhängigen Regel-Ausnahme-Verhältnis vorzunehmen (…vgl. dazu auch MünchKomm FamFG/Schindler 2. Aufl. § 81 Rn. 8; OLG München FamRZ 2012, 1895; OLG Düsseldorf FGPrax 2011, 207, 208).
- OLG Frankfurt, 27.11.2012 - 4 WF 259/12
Überprüfung der Kostenentscheidung in Verfahren auf Feststellung der Vaterschaft
Auszug aus BGH, 19.02.2014 - XII ZB 15/13
Das Verfahren in Abstammungssachen sei nach der gesetzlichen Neuregelung nicht mehr als einseitiges streitiges Antragsverfahren, sondern als ein Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ohne formellen Gegner und ohne ein Obsiegen oder Unterliegen ausgestaltet (OLG Frankfurt FamRZ 2013, 1922, 1923).Die Gerichtskosten (insbesondere die Kosten des Abstammungsgutachtens) könnten dagegen bei einer erfolgreichen Vaterschaftsfeststellung dem Vater auferlegt werden, weil dieser die Möglichkeit habe, seine Vaterschaft vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens urkundlich anzuerkennen (OLG Celle FamRZ 2010, 1840, 1841; OLG Oldenburg FamRZ 2012, 733 f.; für die Kosten des Abstammungsgutachtens auch OLG Frankfurt FamRZ 2013, 1922, 1924;… MünchKomm FamFG/Schindler 2. Aufl. § 81 Rn. 16;… Musielak/Borth FamFG 4. Aufl. § 183 Rn. 5 f.;… Nickel in BeckOK FamFG [Stand: 1. Oktober 2013] § 81 Rn. 10).
- BGH, 15.02.2012 - XII ZB 133/11
Betreuung: Ermessensausübung bei beantragter Beteiligung des Vaters der …
Auszug aus BGH, 19.02.2014 - XII ZB 15/13
Ist die Kostenentscheidung solchermaßen in das Ermessen des Tatrichters gestellt, kann die Entscheidung im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob das Gericht die gesetzlichen Grenzen überschritten oder sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Februar 2012 - XII ZB 133/11 - FamRZ 2012, 960 Rn. 9 mwN).
- OLG Schleswig, 08.11.2010 - 3 Wx 123/10
Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme
Auszug aus BGH, 19.02.2014 - XII ZB 15/13
Die Kosten seien dann von dem Kindesvater allein zu tragen, zumal dieser die Möglichkeit gehabt habe, die Vaterschaft kostenfrei urkundlich anzuerkennen (OLG München FamRZ 2011, 923, 924;… OLG Stuttgart Beschluss vom 6. Juni 2012 - 15 WF 119/12 - juris Rn. 4). - OLG Stuttgart, 11.04.2012 - 17 WF 40/12
Abstammungssache: Anwendung der Kostenregelung des …
Auszug aus BGH, 19.02.2014 - XII ZB 15/13
Außerdem hätten die Kindeseltern das Verfahren in gleicher Weise veranlasst, weil sie in der gesetzlichen Empfängniszeit miteinander geschlechtlich verkehrt haben (OLG Düsseldorf FamRZ 2012, 1827, 1829; OLG Brandenburg FamRZ 2012, 1966, 1967; OLG Bamberg FamRZ 2013, 1059, 1060, 24 f.;… Schulte-Bunert/Weinreich/Keske/Schwonberg FamFG 4. Aufl. § 183 Rn. 4). - OLG Celle, 26.04.2010 - 15 UF 40/10
Kostenentscheidung im Vaterschaftsfeststellungsverfahren in Übergangsfällen
Auszug aus BGH, 19.02.2014 - XII ZB 15/13
Die Gerichtskosten (insbesondere die Kosten des Abstammungsgutachtens) könnten dagegen bei einer erfolgreichen Vaterschaftsfeststellung dem Vater auferlegt werden, weil dieser die Möglichkeit habe, seine Vaterschaft vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens urkundlich anzuerkennen (OLG Celle FamRZ 2010, 1840, 1841; OLG Oldenburg FamRZ 2012, 733 f.; für die Kosten des Abstammungsgutachtens auch OLG Frankfurt FamRZ 2013, 1922, 1924;… MünchKomm FamFG/Schindler 2. Aufl. § 81 Rn. 16;… Musielak/Borth FamFG 4. Aufl. § 183 Rn. 5 f.;… Nickel in BeckOK FamFG [Stand: 1. Oktober 2013] § 81 Rn. 10). - OLG Düsseldorf, 28.03.2011 - 3 Wx 13/11
Auszug aus BGH, 19.02.2014 - XII ZB 15/13
Mit dieser im Hinblick auf die Ermöglichung einer für den jeweiligen Einzelfall sachgerechten Kostenentscheidung in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit eingeräumten Gestaltungsfreiheit der Gerichte ist es nicht zu vereinbaren, die Kostenverteilung in Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft nach einem von dem konkreten Einzelfall unabhängigen Regel-Ausnahme-Verhältnis vorzunehmen (…vgl. dazu auch MünchKomm FamFG/Schindler 2. Aufl. § 81 Rn. 8; OLG München FamRZ 2012, 1895; OLG Düsseldorf FGPrax 2011, 207, 208). - OLG Oldenburg, 18.11.2011 - 13 UF 148/11
Voraussetzungen für eine Beteiligung der Kindesmutter an den gerichtlichen Kosten …
Auszug aus BGH, 19.02.2014 - XII ZB 15/13
Die Gerichtskosten (insbesondere die Kosten des Abstammungsgutachtens) könnten dagegen bei einer erfolgreichen Vaterschaftsfeststellung dem Vater auferlegt werden, weil dieser die Möglichkeit habe, seine Vaterschaft vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens urkundlich anzuerkennen (OLG Celle FamRZ 2010, 1840, 1841; OLG Oldenburg FamRZ 2012, 733 f.; für die Kosten des Abstammungsgutachtens auch OLG Frankfurt FamRZ 2013, 1922, 1924;… MünchKomm FamFG/Schindler 2. Aufl. § 81 Rn. 16;… Musielak/Borth FamFG 4. Aufl. § 183 Rn. 5 f.;… Nickel in BeckOK FamFG [Stand: 1. Oktober 2013] § 81 Rn. 10). - OLG Köln, 30.08.2012 - 4 WF 102/12
Kostenentscheidung nach Erledigung eines familiengerichtlichen Verfahrens
Auszug aus BGH, 19.02.2014 - XII ZB 15/13
Außerdem hätten die Kindeseltern das Verfahren in gleicher Weise veranlasst, weil sie in der gesetzlichen Empfängniszeit miteinander geschlechtlich verkehrt haben (OLG Düsseldorf FamRZ 2012, 1827, 1829; OLG Brandenburg FamRZ 2012, 1966, 1967; OLG Bamberg FamRZ 2013, 1059, 1060, 24 f.;… Schulte-Bunert/Weinreich/Keske/Schwonberg FamFG 4. Aufl. § 183 Rn. 4). - OLG Stuttgart, 06.06.2012 - 15 WF 119/12
Kostenentscheidung im Abstammungsverfahren
Auszug aus BGH, 19.02.2014 - XII ZB 15/13
Die Kosten seien dann von dem Kindesvater allein zu tragen, zumal dieser die Möglichkeit gehabt habe, die Vaterschaft kostenfrei urkundlich anzuerkennen (OLG München FamRZ 2011, 923, 924; OLG Stuttgart Beschluss vom 6. Juni 2012 - 15 WF 119/12 - juris Rn. 4).
- BGH, 18.11.2015 - IV ZB 35/15
Kostenentscheidung im Erbscheinverfahren: Berücksichtigung des Maßes des …
Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat bei einem erfolgreichen Antrag auf Feststellung der Vaterschaft entschieden, bei der Ermessensausübung im Rahmen des § 81 Abs. 1 Satz 1 FamFG könne nicht von einem Regel-Ausnahme-Verhältnis ausgegangen werden; es entspreche nicht billigem Ermessen, dem Kindesvater allein aufgrund seines Unterliegens die gesamten Verfahrenskosten aufzuerlegen, wenn dieser berechtigte Zweifel an seiner Vaterschaft gehabt habe (Beschluss vom 19. Februar 2014 - XII ZB 15/13, FamRZ 2014, 744 Rn. 11-16).Die in § 13a Abs. 1 Satz 1 FGG enthaltene Regel, dass in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit jeder Beteiligte grundsätzlich seine außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen hat, wurde aufgegeben (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Februar 2014 - XII ZB 15/13, FamRZ 2014, 744 Rn. 11 f.; BT-Drucks. 16/6308 S. 215).
Das Maß des Obsiegens oder Unterliegens im Rahmen der Kostenentscheidung stellt lediglich einen von mehreren Gesichtspunkten dar, der in die Ermessensentscheidung nach § 81 Abs. 1 Satz 1 FamFG eingestellt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Februar 2014 - XII ZB 15/13, FamRZ 2014, 744 Rn. 16).
d) Ist die Kostenentscheidung in dieser Weise in das Ermessen des Tatrichters gestellt, kann dessen Entscheidung im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob das Gericht die gesetzlichen Grenzen überschritten oder sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat (BGH, Beschluss vom 19. Februar 2014 - XII ZB 15/13, FamRZ 2014, 744 Rn. 14).
Auch wenn für Streitverfahren, in denen sich die Beteiligten als Gegner gegenüberstehen, eine gewisse Ähnlichkeit zu einem Zivilprozess besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Februar 2014 - XII ZB 15/13, FamRZ 2014, 744 Rn. 16), sind doch die wesentlichen Unterschiede zwischen beiden Verfahrensarten, insbesondere der Amtsermittlungsgrundsatz (§ 26 FamFG) und die fehlende Rechtskraft von Entscheidungen im Erbscheinverfahren, zu berücksichtigen.
- BGH, 28.09.2016 - XII ZB 251/16
Kostenentscheidung im Umgangsverfahren: Beteiligtenstellung des Jugendamts; …
Dieses weite Ermessen des Gerichts bei der Entscheidung über die Verfahrenskosten erfährt nur eine Beschränkung durch § 81 Abs. 2 FamFG, wonach in den dort genannten Fällen die Kosten des Verfahrens einem Beteiligten ganz oder teilweise auferlegt werden sollen (Senatsbeschluss vom 19. Februar 2014 - XII ZB 15/13 - FamRZ 2014, 744 Rn. 11 mwN).Ist die Kostenentscheidung solchermaßen in das Ermessen des Tatrichters gestellt, kann die Entscheidung im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob das Gericht die gesetzlichen Grenzen überschritten oder sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat (Senatsbeschluss vom 19. Februar 2014 - XII ZB 15/13 - FamRZ 2014, 744 Rn. 14).
- KG, 25.03.2015 - 9 W 42/14
Beschwerde gegen Kostenentscheidung in einem gerichtlichen Verfahren in einer …
Das Gericht hat vielmehr in jedem konkreten Einzelfall unter Berücksichtigung sämtlicher maßgeblichen Umstände die Kostenentscheidung zu treffen (BGH, Beschluss vom 19. Februar 2014 - XII ZB 15/13 -, Rn. 11, juris).c) Bei der Kostenentscheidung bezüglich der Herabsetzung der Kostenberechnungen für die Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen hat das Landgericht nicht alle für die Ermessensentscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte angemessen berücksichtigt (BGH, Beschluss vom 19. Februar 2014 - XII ZB 15/13 -, Rn. 15, juris).
a) Die Vorschrift stellt es in das pflichtgemäße Ermessen des Gerichts, ob und in welchem Umfang eine Kostenentscheidung sachgerecht ist und räumt dem Gericht einen weiten Gestaltungsspielraum dahingehend ein, welchem Beteiligten welche Kosten des Verfahrens auferlegt werden, welches eine Beschränkung nur durch § 81 Abs. 2 FamFG erfährt, wonach in den dort genannten Fällen die Kosten des Verfahrens einem Beteiligten ganz oder teilweise auferlegt werden sollen (BGH, Beschluss vom 19. Februar 2014 - XII ZB 15/13 -, Rn. 11, juris).
Angesichts der Nähe dieser Verfahren zu den zivilprozessualen Verfahren entspricht es in der Regel der Billigkeit, die Kostenentscheidung entsprechend den in diesen Verfahren geltenden Grundsätzen an dem Obsiegen und Unterliegen zu orientieren (BGH, Beschluss vom 19. Februar 2014 - XII ZB 15/13 -, Rn. 16, juris; KG Berlin…, Beschluss vom 09. Februar 2012 - 19 UF 125/11 -, Rn. 4, juris; OLG München…, Beschluss vom 30. April 2012 - 31 Wx 68/12 -, Rn. 8, juris; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 28. März 2011 - I-3 Wx 13/11, 3 Wx 13/11 -, Rn. 28, juris; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken…, Beschluss vom 07. Juni 2010 - 9 UF 49/10 -, Rn. 12, juris).
- BGH, 07.01.2015 - XII ZB 143/14
Kostenentscheidung in einer Abstammungssache: Prüfung der Niederschlagung von …
Ist die Kostenentscheidung solchermaßen in das Ermessen des Tatrichters gestellt, kann die Entscheidung im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob das Gericht sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt oder die gesetzlichen Grenzen seines Ermessen überschritten hat (Senatsbeschluss vom 19. Februar 2014 - XII ZB 15/13 - FamRZ 2014, 744 Rn. 14).aa) Der Senat hat nach Erlass des angefochtenen Beschlusses entschieden, dass die Kostenverteilung in Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft nicht nach einem von dem konkreten Einzelfall unabhängigen Regel-Ausnahme-Verhältnis vorgenommen werden kann, sondern in jedem konkreten Einzelfall unter Berücksichtigung sämtlicher maßgeblichen Umstände zu treffen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Februar 2014 - XII ZB 15/13 - FamRZ 2014, 744 Rn. 11 ff.).
- BGH, 22.06.2022 - XII ZB 584/18
Versorgungsausgleichssache: Wirksamkeit der Bestimmungen in einer …
Das Gericht hat in jedem konkreten Einzelfall unter Berücksichtigung sämtlicher maßgeblichen Umstände eine Kostenentscheidung zu treffen, die im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden kann, ob das Gericht die gesetzlichen Grenzen überschritten oder sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Februar 2014 - XII ZB 15/13 - FamRZ 2014, 744 Rn. 11 ff.).Vielmehr kann die Frage, inwieweit ein Beteiligter Anlass für die Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens gegeben hat, im Rahmen der Ermessensentscheidung nach § 81 Abs. 1 FamFG von besonderer Bedeutung sein (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Februar 2014 - XII ZB 15/13 - FamRZ 2014, 744 Rn. 17).
- BGH, 15.06.2016 - XII ZB 581/15
Betreuungssache: Zulässigkeit der Anhörung des Betroffenen durch beauftragtes …
Ob es bei dieser Sachlage tatsächlich billigem Ermessen im Sinne des § 81 Abs. 1 Satz 1 FamFG entspricht (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 19. Februar 2014 - XII ZB 15/13 - FamRZ 2014, 744 Rn. 11 ff.), der Beteiligten zu 1 die Kosten teilweise aufzuerlegen, bedarf einer eingehenden Überprüfung. - BGH, 05.10.2022 - XII ZB 74/20
Abfindung eines schuldrechtlich auszugleichenden Versorgungsanrechts nach der …
Die Entscheidung des Beschwerdegerichts, im Hinblick auf eine deutliche wirtschaftliche Unterlegenheit der Ehefrau keine von der Regel des § 150 Abs. 1 FamFG abweichende Verteilung der Kosten des Beschwerdeverfahrens vorzunehmen, hält sich deshalb im Rahmen einer zulässigen und durch das Rechtsmittelgericht ohnehin nur eingeschränkt überprüfbaren (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 22. Juni 2022 - XII ZB 584/18 - NJW-RR 2022, 1159 Rn. 31 und vom 19. Februar 2014 - XII ZB 15/13 - FamRZ 2014, 744 Rn. 14, jeweils zu § 81 FamFG) tatrichterlichen Ermessensausübung. - OLG Saarbrücken, 24.02.2016 - 5 W 44/15
Kostenentscheidung im Erbscheinserteilungsverfahren: Berücksichtigung der …
Folglich ist das Maß des Obsiegens und Unterliegens zwar ein in die Ermessensentscheidung nach § 81 Abs. 1 Satz 1 FamFG einzustellender Gesichtspunkt, dem gerade in streitigen Antragsverfahren wie dem vorliegenden besondere Bedeutung beizumessen ist (BGH, Beschl. v. 19.02.2014 - XII ZB 15/13 - NJW-RR 2014, 898; OLG Düsseldorf, ErbR 2014, 391; OLG München, FamRZ 2012, 1895). - OLG Saarbrücken, 03.06.2016 - 6 WF 46/16
Abstammungsverfahren: Verfahrenskostenlast bei Vaterschaftsanfechtung
Im Rahmen seiner dem Grunde nach unangefochten und rechtsbedenkenfrei auf (§ 83 Abs. 2 Fall 2 i.V.m.) § 81 Abs. 1 FamFG gegründeten Kostenentscheidung hat das Familiengericht billiges Ermessen ausgeübt und so pflichtgemäß den weiten Gestaltungsspielraum genutzt, den diese Vorschrift ihm einräumt (BGH FamRZ 2014, 744, juris Rz. 11;… vgl. auch BGH FamRZ 2016, 218, juris Rz. 11).Soweit der Antragsteller rügt, keiner der Beteiligten habe durch grobes Verschulden Anlass zum vorliegenden Verfahren gegeben, verkennt diese Sicht bereits im Ausgangspunkt, dass die alleinige Belastung eines Beteiligten mit den gesamten Kosten des Verfahrens nicht voraussetzt, dass eines der Regelbeispiele von § 81 Abs. 2 FamFG vorliegt (Senatsbeschluss vom 23. Oktober 2014 - 6 WF 116/14 - Beschlüsse des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 3. Juli 2014 - 9 WF 46/14 - …und vom 2. April 2014 - 9 WF 13/14 - OLG Frankfurt AGS 2015, 303, juris Rz. 8; vgl. auch BGH FamRZ 2014, 744).
Abgesehen davon, dass vorliegend - anders als in den beiden vom Antragsteller zitierten Entscheidungen (BGH FamRZ 2014, 744 und OLG Brandenburg FamRZ 2014, 1728) - kein Vaterschaftsfeststellungs-, sondern ein Vaterschaftsanfechtungsverfahren gegenständlich ist, hat das Familiengericht nicht "allein" auf das Unterliegen des Antragstellers abgestellt.
- OLG Celle, 12.05.2014 - 15 UF 9/14
Kostenentscheidung im Vaterschaftsfeststellungsverfahren
Eine Einschränkung des Ermessens kann sich aus § 81 Abs. 2 FamFG ergeben, wonach in den dort aufgeführten Fällen die Kosten einem Beteiligten ganz oder teilweise auferlegt werden sollen (BGH FamRZ 2014, 744 Rn. 11).Ein hiervon unabhängiges Regel-Ausnahme-Verhältnis ist mit der vom Gesetzgeber eingeräumten Gestaltungsfreiheit der Gerichte bei Kostenentscheidungen im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht vereinbar (BGH FamRZ 2014, 744 Rn. 13).
Hier kommt insbesondere in Betracht, inwieweit ein Beteiligter Anlass für die Durchführung des Verfahrens gegeben hat (BGH FamRZ 2014, 744 Rn. 16 f.).
Für den Fall des eingeräumten Mehrverkehrs im Empfängniszeitraum ist es daher nicht als billigem Ermessen entsprechend anzusehen, dem festgestellten Kindesvater die gesamten Verfahrenskosten aufzuerlegen, weil er vor Kenntnis des Abstammungsgutachtens über seine Vaterschaft nicht sicher sein konnte, so dass ihm die urkundliche Anerkennung der Vaterschaft nicht zuzumuten war (BGH FamRZ 2014, 744 Rn. 17).
- OLG Karlsruhe, 19.11.2015 - 5 WF 101/15
Abstammungssache: Kostenverteilung nach erfolgloser Vaterschaftsfeststellung
- OLG München, 10.06.2016 - 34 Wx 390/15
Nachweis der Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers gegenüber dem …
- OLG Karlsruhe, 28.07.2016 - 18 WF 166/15
Gewaltschutzverfahren: Kostenerstattungsanspruch eines in eigener Sache …
- OLG München, 11.03.2020 - 31 Wx 341/17
Barabfindung für Aktionäre nach Abschluss eines Beherrschungs- und …
- OLG Frankfurt, 20.01.2017 - 1 WF 182/16
Kostenverteilung im Vaterschaftsfeststellungsverfahren
- OLG Koblenz, 07.09.2022 - 9 UF 123/22
Billigkeit einer Nutzungsentschädigung für die Alleinnutzung eines Familienheims …
- OLG Stuttgart, 07.04.2022 - 11 UF 39/22
Verfassungsmäßigkeit einer Vaterschaftsfeststellung gegen den Willen der mit …
- OLG Karlsruhe, 07.05.2015 - 12 U 146/14
Private Krankenversicherung: Medizinische Notwendigkeit eines …
- OLG Brandenburg, 13.02.2023 - 13 WF 1/23
Anfechtung einer Vaterschaft; Kostentragung im Vaterschaftsanfechtungsverfahren; …
- OLG Celle, 15.11.2021 - 21 UF 187/21
Beschwerde gegen eine gemischte Kostenentscheidung; Verbundener Antrag auf …
- OLG Bamberg, 10.01.2022 - 2 W 30/21
Kostentragung im Erbscheinserteilungsverfahren bei Bestreiten der Urheberschaft …
- OLG Karlsruhe, 14.03.2019 - 20 WF 37/19
Kostenentscheidung nach Erledigterklärung eines Umgangsverfahrens: …
- OLG Naumburg, 11.08.2017 - 4 WF 99/17
Entscheidung über die Kosten des Abstammungsverfahrens
- OLG Schleswig, 31.03.2015 - 3 Wx 77/14
Maßstäbe für die Kostenverteilung im Erbscheinsverfahren
- OLG Köln, 01.04.2016 - 10 UF 81/15
Kostenentscheidung im Umgangsverfahren
- OLG Nürnberg, 17.03.2022 - 7 UF 121/22
Zur Kostenentscheidung im Vaterschaftsfeststellungsverfahren- keine alleinige …
- OLG Stuttgart, 07.06.2019 - 8 W 131/19
Teilbeschluss über die Kostentragung für ein Schriftgutachten im …
- OLG Naumburg, 10.08.2017 - 4 WF 99/17
Kostenentscheidung nach Rücknahme eines Vaterschaftsfeststellungsantrages
- KG, 14.09.2015 - 3 WF 119/15
Umgangsverfahren: Alleinige Kostentragungspflicht des Antragstellers bei …
- KG, 26.08.2015 - 3 WF 120/15
Beschwerde gegen die Kostenentscheidung in einer Unterhalts- und …
- OLG Naumburg, 03.01.2019 - 12 Wx 62/18
Notarkostenverfahren: Vermutung einer Vollmacht für den Makler zur …
- OLG Karlsruhe, 15.02.2023 - 18 WF 3/23
Kostenentscheidung zwischen Ehegatten in einem einstweiligen Anordnungsverfahren …
- OLG Brandenburg, 21.02.2022 - 10 WF 105/21
Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung; Kosten eines Abstammungsverfahrens; …
- OLG Brandenburg, 31.01.2020 - 13 WF 4/20
Abstammungsverfahren: Kostenentscheidung nach streitloser Beendigung
- OLG Karlsruhe, 01.02.2023 - 18 WF 51/21
Kostenentscheidung in einer Ehewohnungssache
- OLG Brandenburg, 17.05.2021 - 13 WF 23/21
Sofortige Beschwerde gegen eine isolierte Kostenentscheidung nach …
- OLG Brandenburg, 08.12.2020 - 9 WF 252/20
- OLG Bamberg, 14.05.2020 - 2 WF 90/20
Überprüfungsbefugnis des Beschwerdegerichts bei erstinstanzlichen …
- OLG Brandenburg, 02.12.2020 - 9 WF 252/20
- OLG Frankfurt, 22.12.2022 - 6 WF 154/22
Absehen von Gerichtskosten nach § 81 Abs. 1 S. 2 FamFG für Verfahrensbeistand
- OLG Hamm, 29.03.2019 - 12 WF 49/19
Kostenentscheidung im Vaterschaftsanerkennungsverfahren zu Lasten des Kindes
- OLG Saarbrücken, 30.04.2015 - 6 WF 36/15
Kostenentscheidung in einem Vaterfeststellungsverfahren: Ermessensausübung …
- OLG Frankfurt, 16.03.2015 - 5 WF 34/15
Vaterschaftsanfechtung: Kostenentscheidung nach § 81 FamFG
- OLG Schleswig, 01.06.2023 - 8 WF 50/23
Kostentragung in Verfahren postmortaler Abstammung
- OLG Hamburg, 15.01.2022 - 12 WF 160/21
Kostenentscheidung in einem Vaterschaftsanfechtungsverfahren
- OLG Brandenburg, 14.05.2019 - 10 WF 111/18
Verteilung der Kosten nach billigem Ermessen bei Unbilligkeit einer …
- OLG Brandenburg, 10.11.2022 - 10 WF 45/22
Antrags auf Vaterschaftsfeststellung; Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung; …
- OLG Jena, 27.05.2021 - 2 W 172/21
- OLG Saarbrücken, 20.03.2019 - 6 UF 36/19
Familiensache: Kostenentscheidung im Vaterschaftsfeststellungsverfahren
- OLG Nürnberg, 18.02.2016 - 7 WF 77/16
Beteiligung der Mutter an den Verfahrenskosten im …
- OLG Frankfurt, 06.07.2023 - 6 UF 170/22
Nutzungsregelung an der Wohnung und Zuweisung von Haushaltsgegenständen nach …
- OLG Hamm, 19.10.2021 - 13 WF 148/21
Anspruch auf Kindesunterhalt Verpflichtung zur Erteilung von Auskünften und …
- OLG Düsseldorf, 23.04.2019 - 1 WF 40/19
- OLG Brandenburg, 06.07.2017 - 10 WF 89/17
Vaterschaftsfeststellungsantrag der Kindesmutter gegen einen Mann: …
- OLG Brandenburg, 22.08.2022 - 9 WF 80/22
Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung; Gebot der Zurückhaltung bei einer …
- OLG Karlsruhe, 02.06.2015 - 5 WF 194/14
Abstammungssache: Kostenverteilung im Vaterschaftsanfechtungsverfahren
- OLG Brandenburg, 14.07.2020 - 9 WF 141/20
Kostenteilung im Vaterschaftsfeststellungsverfahren bei berechtigten Zweifeln
- OLG Düsseldorf, 13.11.2020 - 3 WF 50/20
- OLG Brandenburg, 16.09.2022 - 9 WF 110/22
Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung; Zustimmung zu einer Coronaimpfung von …
- OLG Düsseldorf, 11.09.2015 - 3 Wx 119/15
Erbscheinverfahren - Überprüfung einer Kostenentscheidung
- OLG Brandenburg, 25.10.2022 - 3 W 80/22
Antrag auf Erteilung eines Erbscheins Beschwerde gegen einen Kostenausspruch …
- OLG Brandenburg, 08.10.2021 - 9 WF 226/21
Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung in einem Umgangsverfahren; Erledigung …
- OLG Brandenburg, 30.08.2019 - 9 WF 183/19
Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung
- OLG Brandenburg, 31.01.2022 - 9 WF 4/22
Isolierte Kostenbeschwerde gegen Auferlegung von Gerichtskosten nach …
- OLG Brandenburg, 08.07.2021 - 9 WF 152/21
Antrag auf Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts für gemeinsame …
- OLG Brandenburg, 01.03.2021 - 9 WF 34/21
Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme im Vaterschaftsfeststellungsverfahren
- KG, 24.01.2022 - 19 W 199/21
Kostenverteilung in Erbscheinsverfahren